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Teilnahmebedingungen Verlosung Private Screening Kinofilm «A Haunting in Venice»!
Die Teilnahme am vorliegenden Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen der Orell Füssli Thalia AG (nachfolgend OFT AG).
Das Verlosung wird vom 01.-11. September 2023 durchgeführt. Teilnahmeschluss ist der 11. September 2023, 23:59 Uhr. Eine Teilnahme nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.
Die Teilnahme erfolgt auf BOOKCIRCLE.CH durch das Absenden des Anmeldeformular und Angabe der E-Mail-Adresse.
Unter allen Teilnehmenden werden 20 Gewinner:innen nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Teilnehmer:in des Gewinnspiels ist diejenige Person, deren Benutzername und E-Mail Adresse im Anmeldeformular steht.
Mehrfache Teilnahmen derselben Person für das Gewinnspiel werden als nur eine Teilnahme gezählt. Pro Teilnehmer:in ist maximal ein Gewinn möglich.
Teilnahmeberechtigt sind in der Schweiz wohnhafte, natürliche Personen, welche auf BOOCKCIRCLE.CH registriert sind und somit über einen Book Circle Benutzerprofil verfügen. Hiervon ausgenommen sind Mitarbeiter:innen der OFT, sowie die jeweiligen Angehörigen.
Die Angaben der Teilnehmenden werden durch OFT AG weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Die Daten können jedoch für Werbezwecke von der OFT AG verwendet werden. Die Gewinner:in erklärt sich damit einverstanden, dass ihr Name in anonymisierter Form (z.B. „Regula M.“) in Marketingmassnahmen von OFT AG erwähnt werden kann.
Der Gewinn beinhaltet 20×2 digitale Tickets für ein einmaliges exklusives Private Screening des Kinofilms «A Haunting in Venice» im blue Cinema Capitol in Zürich, am 17. September 2023. Jede:r Gewinner:in erhält je 2 Tickets für sich und eine Begleitperson nach Wahl.
Der Gewinn wird direkt durch OFT AG zugestellt. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird der Gewinn nicht ersetzt.
Die Gewinner*innen werden unter allen Teilnehmenden am 12. September 2023 nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Die Gewinner:innen am 12. September 2023 im Gesprächspost «Jetzt gewinnen: Private Screening des Kinofilms «A Haunting in Venice»!» bekanntgegeben und werden per E-Mail über den Gewinn benachrichtigt. Ist die Benachrichtigung aufgrund falscher oder fehlender Angaben nicht möglich, verfällt der Gewinn. Der/die Gewinner:in muss innerhalb von 2 Werktagen auf die per E-Mail versendete Gewinnbenachrichtigung antworten (ab Versanddatum und Versanduhrzeit) und den Gewinn bestätigen. Meldet sich der/die Gewinner:in nicht innerhalb dieser Frist, oder ist die Gewinnbenachrichtigung unzustellbar, verlieren sie alle Rechte auf den Gewinn und eine andere Gewinnerin oder ein anderer Gewinner wird ausgelost.
Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es besteht weder ein Kaufzwang noch ein Zwang zur Annahme des Gewinns.
Der Gewinn ist nicht übertragbar.
Alle Gewinne werden ausschliesslich an Teilnehmer:innen mit Wohnadresse in der Schweiz versandt – ein Versand ins Ausland ist ausgeschlossen.
Sollte der/die Gewinner:in aus irgendwelchen Gründen den Gewinn nicht annehmen wollen oder nicht annehmen können, behält sich OFT AG das Recht vor, den Gewinn an andere Teilnehmende zu vergeben.
OFT AG ist berechtigt, Teilnehmende aus berechtigten Gründen ohne Vorankündigung vom Gewinnspiel auszuschliessen, beispielsweise im Falle des Verstosses gegen diese Teilnahmebedingungen oder der Beeinträchtigung der Gewinnchancen durch Manipulation oder andere unsachgemässe oder unfaire Mittel, wie z.B. falsche Angaben bei der Teilnahme. Die Beurteilung liegt im alleinigen Ermessen von OFT AG.
OFT AG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden, falls es aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmer:innen stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegenüber OFT zu. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
OFT AG schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und der Einlösung des Gewinns – gleich aus welchem Rechtsgrund – soweit gesetzlich zulässig aus.
Das Gewinnspiel unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.